Vertikale Vertriebsstrukturen - EU-Gruppenfreistellungsverordnung von 1999 | |
Rechtsschutz bei Computerprogrammen im Überblick | |
Rechtsinfos/Patentrecht/Europäisches Patent
Ein Europäisches Patent ist ein Patent, das gemäß dem Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) von dem Europäischen Patentamt (EPA) erteilt wird. Im Gegensatz zu dem seit langem geplanten, aber immer noch nicht verwirklichten Gemeinschaftspatent handelt es sich dabei nicht um ein Patent, das für ganz Europa oder für die Europäische Gemeinschaft Gültigkeit hat. Lediglich die Patentanmeldung und das Verfahren zur Patenterteilung erfolgt zentral beim Europäischen Patentamt.
Jeder kann ein Europäisches Patent anmelden. Ist der Anmelder nicht Angehöriger eines Vertragsstaats des EPÜ und hat er seinen Sitz nicht in einem der Vertragsstaaten, muss er sich vor dem Europäischen Patentamt durch einen zugelassenen Vertreter vertreten lassen.
Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen.